Diese Gewerberäumlichkeiten befinden sich im ersten Stockwerk eines repräsentativen Wohn- und Geschäftshauses, das sich über drei Etagen erstreckt und in der belebten Ludwigstraße gelegen ist. Die zentrale Lage garantiert eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, wobei sich eine Bushaltestelle unmittelbar vor dem Gebäude befindet.
Ein herausragendes Merkmal dieser Gewerbeeinheit bildet die attraktive Dachterrasse, die zusammen mit den privaten Parkmöglichkeiten einen erheblichen Mehrwert bietet. Die großzügigen Fensterfronten sorgen für lichtdurchflutete Räume, die eine einladende Atmosphäre schaffen. Die flexibel gestaltbare Raumaufteilung ermöglicht eine individuelle Nutzung, wobei der Eigentümer bereit ist, notwendige Anpassungen bei einer langfristigen Vermietung zu unterstützen. Dies bezieht sich auch auf etwaige Sanierungsarbeiten.
Die ehemals als Zahnarztpraxis genutzten Räumlichkeiten umfassen eine Fläche von circa 177 Quadratmetern, die sich auf acht großzügige Zimmer, einen Empfangsbereich, einen Abstellraum, eine Diele, zwei Flure sowie drei Toiletten verteilen.
Zusätzlich ist auf derselben Etage eine weitere Gewerbefläche von ungefähr 118 Quadratmetern vorhanden, die in der Vergangenheit unter anderem als Anwaltskanzlei diente.
Der Eigentümer zeigt sich neuen Nutzungskonzepten gegenüber aufgeschlossen. Für spezifische Wünsche könnte eine Prüfung bezüglich der Änderung der Nutzungsart erforderlich sein.
Die Gewerbeflächen von insgesamt ca. 295 m² verteilen sich wie folgt:
(Ehemalige) Praxis:
- Wartezimmer ca. 27 m²
- Behandlungszimmer 1 ca. 33 m²
- Sprechzimmer ca. 28 m²
- Behandlungszimmer 2 ca. 29 m²
- Verb. Flur ca. 9 m²
- Umkleide ca. 3 m²
- WC ca. 2 m²
- Waschraum ca. 3 m²
- Anmeldung ca. 14 m²
- Labor ca. 12 m²
- Flur/Garderobe ca. 17 m²
(Ehemaliges) Anwaltsbüro:
- Chefbüro ca. 32 m²
- Schreibzimmer ca. 32 m²
- Sekretariat ca. 23 m²
- Anmeldung ca. 6 m²
- Warten ca. 11 m²
- Flur ca. 10 m²
- WC ca. 4 m²
Hinweis: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass alle Angaben und Preise sowie Reservierungen unverbindlich sind und immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers gelten. Ein Rechtsanspruch auf einen Kauf- oder Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung desselbigen durch den Eigentümer zustande.
Alle objektbezogenen Angaben im Exposé stammen vom Eigentümer. Die Richtigkeit und Vollständigkeit wurde von uns nicht geprüft und daher übernehmen wir keine Haftung.
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